Besonderer Artenschutz - Landratsamt Starnberg
Aufgrund der Tatsache, dass viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder zumindest in ihrem Bestand gefährdet sind, verfügen bestimmte Arten über einen besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser besondere Artenschutz, umfasst gewisse Tier- und Pflanzenarten, die sogar streng geschützt sind.